Vorsitzender Karlheinz Dammeyer u. Stellvertreter Dr. Helmut Jostmeyer
"Jagen ohne Hund ist Schund"
Seit jeher sind unsere Jagdhunde die wichtigsten und bedeutsamsten Helfer bei der Ausübung der Jagd.
Nach §30 des LJG-NRW ist für bestimmte Jagdarten vorgeschrieben, dass ein brauchbarer Jagdhund mitgeführt werden muß. Ein Jagdhund ist nach dem Gesetz brauchbar, wenn er die Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat.
Im Auftrag der KJS Herford führt der JGV Wittekindland e.V. Herford diese Brauchbarkeitsprüfungen durch.
Als Anlageprüfungen werden die VJP - Verbandsjugendprüfung, HZP - Herbstzuchtprüfung abgehalten und schließlich gibt es noch die jagdliche Leistungsprüfung-die VGP -Verbandsgebrauchs-Prüfung.
Schatzmeisterin Ute Daum Geschäftsstelle Jens Wächter